Allgemeine Mietbedingungen

1 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

§2 Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist bis zum 1. des Reisemonats auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. in jedem Fall vor Anreise. Sollten zwischen Buchung und Anreisetag weniger als 4 Wochen liegen, ist der Gesamtmietbetrag binnen 3 Werktagen nach Bestätigung der Buchung zu überweisen.

Zusatzkosten die (wie z.B. die Kurtaxe) und Extraleistungen (wie Wäschewechsel, Handtücher etc.) werden möglichst bei Buchung in den Gesamtpreis einberechnet. Bei Leistungen, die vor Ort hinzugebucht werden, werden diese vor Ort in bar bezahlt.

§3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe am Haus. Den Code erhalten Sie nach Zahlungseingang per Mail.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu räumen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Bei übermäßiger Verschmutzung behalten wir uns vor, die zusätzlichen Kosten für die Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

§5 Kurtaxe / Gästebeitrag

Der Kurbeitrag / Gästebeitrag beträgt in Neuharlingersiel 3 EUR pro Person und Tag. Beitragsfrei sind Kinder unter 6 Jahren; Kinder zwischen 6 und 15 Jahren bezahlen 1,60 EUR. (Sommer)

Der Kurbeitrag / Gästebeitrag beträgt in Neuharlingersiel 1 EUR pro Person und Tag. Beitragsfrei sind Kinder unter 6 Jahren; Kinder zwischen 6 und 15 Jahren bezahlen 0,0 EUR. (Winterkurbeitrag)

Durch die Angabe der Personendaten wird die Höhe des Gästebeitrages möglichst bei Buchung berechnet und der Gesamtsumme hinzugerechnet. Änderungen durch abweichende Angaben vorbehalten ist dieser Betrag vor Anreise mit der Gesamtsumme zu überweisen.

Der Kurbeitrag /Gästebeitrag auf Langeoog wird nicht vom Vermieter erhoben, sondern ist mit Erwerb des Fährtickets vor Abreise beim Tourismusservice Langeoog oder am Bahnhof zu entrichten.

§6 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung sind im normalen Umfang im Mietpreis enthalten. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er haftet auf für Sachbeschädigungen in der Wohnung/ Anlage durch seine Familienangehörige und evtl. Besucher. Ein entstandener Schaden ist der Vermieterin sofort anzuzeigen. Bei Abreise muss dieser erstattet sein.

§7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Inventar darf nicht umgestellt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung des Gastes erfolgt automatisch mit der Rückbestätigung auf die verbindliche Buchungsbestätigung.

Bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§8 Haustiere

Haustiere, unabhängig von deren Größe und Art, sind in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Bei Verstoß hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

§ 9 Reiserücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt vom Mietvertrag muss schriftlich erfolgen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis 90 vor Beginn der Mietzeit: 50€ Stornogebühr / Aufwandsentschädigung

Rücktritt unter 90 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50€ Stornogebühr und 90% des Mietpreises bei nicht Weitervermietung.

Die Erhebung des Stornobetrages bezieht sich auf den reinen Mietpreis. Extra Kosten wie Endreinigung, WLAN, Handtücher etc., werden dem Gast vollständig zurückerstattet.

Im Falle einer Stornierung bemüht sich der Vermieter, die Wohnung weiter zu vermieten. Sollte der Vermieter die Wohnung erfolgreich weitervermieten, entfallen weitere Kosten für den Gast, der die Stornierung veranlasst hat und es wird lediglich die Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.

Bei Nicht-Anreise ohne vorherige Rückmeldung an den Vermieter, werden ebenfalls 100 % des reinen Mietpreises in Rechnung gestellt!

Bei einer Stornierung vor Ort und somit einer früheren Abreise als ursprünglich gebucht, sind die vollen Kosten, der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, vom Mieter zu bezahlen. Der Vermieter erstattet dem Gast somit nicht die Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.

Die Beweislast, dass der Vermieter sich Aufwendungen bei der Weitervermietung erspart hat, liegt bei dem Gast.

Sollten Sie aufgrund einer staatlichen Anordnung (z.B. Reiseverbot, Beherbergungsverbot, etc.) an ihrer Reise zu uns gehindert werden, so können Sie ihren Urlaub jederzeit kostenlos umbuchen oder stornieren.

§11 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage der verbindlichen Buchung von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit), beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§13 Rauchen

In den Ferienwohnungen ist das Rauchen untersagt. Wir möchten Sie um Rücksicht bitten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher ist. Es besteht die Möglichkeit, auf der Terrasse oder dem Freisitz, der teilweise überdacht ist, zu rauchen. Bei Zuwiderhandlungen müssen wir für die zusätzlichen Reinigungsarbeiten eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.

§16 Hausrecht

Unter bestimmten Umständen (z. B. um Schäden zu verhindern oder bei Gefahr im Verzug) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

§17 Datenverarbeitung

Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.